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AGB – GIES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehend aufgeführten Verkaufsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, die zwischen uns und Unternehmern (natürlichen oder juristischen Personen oderrechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) geschlossen werden.

1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Für das Zustandekommen eines rechtsverbindlichen Vertrages bedürfen Kundenbestellung unserer ausdrücklichen schriftlichen Annahme. Eine Annahme kann auch durch Übersendung einer Rechnung erfolgen.

2. Preise
Alle Preise gelten ab Werk/Lager und verstehen sich einschließlich Verpackung. Bei Auslandsgeschäften verstehen sich die Preise free on board des Deutschen Verschiffungshafens, bzw. Deutschen Abflughafens. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise. Hinzu kommt bei Inlandsgeschäften die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3. Lieferung/Erfüllungsort
Erfüllungsort ist unser Werk/Lager in Niederaula. Wird die Ware an den Sitz des Kunden oder auf dessen Wunsch an einen anderen Ort geliefert, so geschieht der Transport unversichert und auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Gefahrübergang erfolgte dabei mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes. Letzteres gilt auch bei Versendung der Ware ins Ausland. Erteilt der Kunde keine gesonderten Anweisungen, so erfolgt der Versand ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung.

4. Lieferfristen
Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten. Mit Ablauf des vorgesehenen Liefertermins kommen wir nicht ohne weiteres in Verzug, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Ersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung bestehen nicht, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

5. Gewährleistung und Schadenersatz
Im Falle berechtigter Mängelrügen steht uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung das Recht zu, mangelfreie Ware nachzuliefern. Erst nach zweimaliger vergeblicher Nachlieferung innerhalb angemessener Frist soll die Nacherfüllung als fehlgeschlagen anzusehen sein. Ansprüche wegen Mängeln der Sache verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Sache. Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe dieser Bedingungen Schadenersatz zu leisten, so ist die Haftung auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens beschränkt. Diese Beschränkung gilt aber nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden bleibt unsere Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels der Leistung, des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetzunberührt.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Für den Fall des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware tritt der Kunde uns bereits jetzt denjenigen Teilbetrag der Forderung gegen Dritte im Voraus ab, den er durch die Weiterveräußung der Vorbehaltsware erwirbt. Bei Übernahme unserer Kaufpreisforderung in ein Kontokorrent bleibt der Eigentumsvorbehalt an den Waren so lange bestehen, so lange auf dem Kontokorrent noch Forderungen gegen den Kunden resultieren. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung, soweit diese noch nicht beglichen ist, um mehr als20 % übersteigt.

7. Zahlung
Die Zahlung hat in der vertraglich vereinbarten Währung zu erfolgen. Mit Überschreitung eines vereinbarten Zahlungsziels, frühestens aber 14 Tage nach Warenlieferung, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Die rückständige Forderung ist mit Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

8. Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden
Lassen vor oder nach der Ausführung des Auftrages Wechselproteste odereingegangene Auskünfte oder verspätete Zahlungen auf andere Lieferungen auf eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden schließen oder tritt in sonstiger Weise eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein, so sind wir berechtigt:– Vor der Lieferung der Ware die vollständige Kaufpreiszahlung oder eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen und für den Fall, dass innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist die Zahlung nicht erfolgt, bzw. die Sicherheitsleistung nicht erbracht wird, vom Vertrag zurückzutreten.– Im Falle einer bereits erfolgten Teillieferung unter den vorgenannten Voraussetzungen auf die ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.– Nach bereits erfolgter Warenlieferung, ungeachtet abweichender vereinbarter Zahlungsbedingungen die aus der Warenlieferung resultierende Forderung sofortfällig zu stellen. Die uns darüber hinaus weiter zustehenden gesetzlichen Rechte bleiben hiervon unberührt.

9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bad Hersfeld.

10. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
Verwendet der Kunde hiervon abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, so finden diese auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung.